Hauptsatz: Prädikat

Valenz des Verbs
Das Prädikat des Satzes besteht aus dem flektierten (konjugierten) Verb. Vom Verb bzw. von seiner Valenz hängt die Struktur des Satzes ab. Valenz bedeutet: Das Verb bestimmt, welche notwendigen Satzglieder (Objekte) der Satz enthalten muss. Die notwendigen Satzglieder können durch Fragen eruiert werden.

Jedes Verb hat eine bestimmte Valenz; das heißt: Es braucht in der Regel zusätzlich zum Satzkern (Subjekt + Prädikat) ein oder zwei notwendige Satzglieder = Ergänzungen (Objekte), damit formal ein vollständiger Satz und inhaltlich eine sinnvolle Aussage gebildet werden kann. Das ist der Kernsatz (ohne zusätzliche freie Angaben).

Bei manchen Verben kann der Kernsatz auch nur aus Subjekt + Prädikat bestehen.

● Verb mit Richtungs-Ergänzung (Direktiv-Ergänzung):

WOHIN fährt sie? Die Frau ~ fährt ~ in die Stadt.

● Verb mit Akkusativ-Ergänzung:

(Person) WEN trifft Martin? Martin ~ trifft ~ seinen Freund.
(Sache) WAS schreibt die Frau? Die Frau ~ schreibt ~ einen Brief.

Einteiliges und zweiteiliges Prädikat

Hauptsatzklammer:
Das Prädikat kann einteilig oder zweiteilig sein. Beim zweiteiligen Prädikat schließen die beiden Prädikatsteile alle Satzglieder ein mit Ausnahme des ersten im Vorfeld vor dem Prädikat. Man nennt diese Funktion die verbale Klammer (Hauptsatzklammer).

● Einteiliges Prädikat:

Das Kind ~ schläft. 

Die Mutter ~ kommt ~ ins Kinderzimmer.

● Zweiteiliges Prädikat:

Sie~ weckt ~ das Kind ~ auf. 

Das Kind ~ wacht auf.

Inversion
● Inversion: Im Vorfeld kann statt dem Subjekt ein anderes Satzglied stehen. In diesem Fall steht das Subjekt im Mittelfeld direkt nach dem flektierten Verb.

Am Abend ~ fährt ~ die Frau ~ mit ihrer Freundin ~ in die Stadt.

Mit ihrer Freundin ~ fährt ~ die Frau ~ am Abend ~ in die Stadt.

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Quelle: Robert Saxer, Sprachenzentrum „Deutsch in Österreich“.