Der Aufforderungssatz wird durch den Imperativsatz ausgedrückt; er kann aber auch als Deklarativsatz oder in Kurzform mit dem Infinitiv gebildet werden, vor allem in öffentlichen Anweisungen und Verboten.
Die Interpunktion am Satzende ist das Ausrufezeichen.
> Bitte
Bitte bringen Sie mir eine Serviette!
> Aufforderung:
Hör(e) endlich mit dem Geschrei auf! Sie verlassen sofort das Lokal!
> Öffentliche Anweisung (meistens in Infinitiv-Form):
Rechts gehen!
> Öffentliches Verbot (meistens in Infinitiv-Form):
Parken verboten! Kein Durchgang!
> Anleitung:
Öffnen Sie den Deckel und schalten Sie das Gerät ein!
Quelle: Robert Saxer, Sprachenzentrum „Deutsch in Österreich“.
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